„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren“ – Mahatma Gandhi

Hieran sollten Sie denken, wenn es zu Verhaftung, Festnahme oder anderen Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden gegen Sie kommt.

Bleiben Sie ruhig, seien Sie höflich und schweigen Sie um jeden Preis – egal was auch immer man Ihnen erzählt oder wie sehr man Sie mit Smalltalk in ein Gespräch zu zwingen versucht.

Reden Sie erst mit einem Strafverteidiger bevor Sie irgendwelche Angaben über Ihre Identität hinaus machen.

Als Beschuldigter eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens haben Sie das Recht zu schweigen und davon sollten Sie auch bis zur Rücksprache mit Ihrem Verteidiger in jedem Fall, ob im unmittelbaren Gespräch, am Telefon, mit Familienangehörigen oder Mitarbeitern Gebrauch machen.

Sie sind einzig verpflichtet, Angaben zu Ihrer Identität zu machen, also Personalien, Beruf und Wohnanschrift. Weitere Angaben sind zu unterlassen. Achten Sie auch darauf bei gewährten Telefonaten nichts zur Sache oder zu den Tatvorwürfen zu sagen und lassen Sie sich nicht in ein Gespräch einwickeln und zu Spontanäußerungen hinreißen.

In aller Regel – auch wenn Sie Ihren Verteidiger nicht unmittelbar erreichen – werden Sie im Falle der Festnahme bereits am nächsten Tag (auch samstags und sonntags) einem Haftrichter vorgeführt, der prüft ob Sie wieder freigelassen werden oder in Haft bleiben müssen. Zuvor haben Sie die Möglichkeit sich mit einem Verteidiger zu beraten.

Haben Sie keinen oder erreichen Sie diesen nicht, wenden Sie sich an den Strafverteidiger Notruf. Lassen Sie sich nichts einreden; Sie haben im Falle der Festnahme einen Anspruch darauf einen Verteidiger zu kontaktieren.

Verhalten bei Durchsuchung

  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und überprüfen Sie die Daten; ein Durchsuchungsbeschluss kann nach sechs Monaten nicht mehr vollstreckt werden
  • Bewahren Sie Ruhe
  • Seien Sie höflich aber bestimmt und schweigen Sie
  • Rufen Sie sofort Ihren Verteidiger an und verbinden Sie diesen gegebenenfalls mit den verantwortlichen Beamten
  • Schweigen Sie zur Sache. Es gilt das oben Erwähnte; schweigen Sie zur Sache auch am Telefon und gegenüber Angehörigen und Mitarbeitern
  • Bestehen Sie auf Durchsuchungszeugen
  • Geben Sie keine Gegenstände freiwillig heraus und widersprechen Sie der Sicherstellung
  • Achten Sie auf eine möglichst genaue und detaillierte Protokollierung aller beschlagnahmten Gegenstände.
  • Behalten Sie die Beamten während der Durchsuchung nach Möglichkeit im Auge

Verhalten bei Festnahme

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Seien Sie höflich aber bestimmt und schweigen Sie, auch am Telefon und gegenüber anwesenden Personen
  • Sie sind lediglich verpflichtet Ihre Personalien anzugeben
  • Rufen Sie sofort Ihren Verteidiger an
  • Achten Sie darauf auch außerhalb von offiziellen Vernehmung im Smalltalk mit Beamten keine Angaben zu machen.
  • Sind Sie aufgrund eines bereits bestehenden Haftbefehls festgenommen worden, kann kein Polizeibeamter mehr darüber entscheiden, ob Sie wieder entlassen werden – nur der Haftrichter!!
  • Erst im Vieraugengespräch mit Ihrem Verteidiger sollte gemeinsam entschieden werden, ob und welche Angaben gemacht werden – vorher nicht!!